Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer
a) Anhebung des Steuersatzes für Geräte mit Gewinnmöglichkeit von 12% des Einspielergebnisses auf 16%
b) Anhebung des Mindeststeuersatzes für Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen von derzeit 25 EUR auf 50 EUR und in Gaststätten von 10 EUR auf 20 EUR
c) Anpassungen an das Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes, Städtetages (Stand 17.09.2014)
Vorlage
352/2015
Aktenzeichen
142; hm
Art
Beschlussvorlage