TOP Ö 8: Flächennutzungsplan-Teiländerung "Dorfmitte Haardt" (im Ortsbezirk Haardt) a) Behandlung und Entscheidung der im Rahmen der Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.