TOP Ö 1: 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, Plankapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“ Hier: Stellungnahme der Stadt Neustadt an der Weinstraße im Rahmen des Beteiligungsverfahrens des Verbandes Region Rhein-Neckar