TOP Ö 2: Zweckvereinbarung gem. § 12 KomZG über die Einrichtung einer gemeinsamen Stelle im Sinne der Landesverordnung zur Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen zwischen der Stadt Trier (Jugendamt) und der Stadt Neustadt an der Weinstraße (Jugendamt)