TOP Ö 6: Verlängerung der befristeten Befreiung von Eigenanteilszahlungen der Eltern – unabhängig vom Einkommen – bei Tagespflegeplätzen für Kinder im Alter vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr im Umfang eines Betreuungsplatzes in der Kinderbetreuungseinrichtung in Teilzeit