TOP Ö 5: Bebauungsplan "Bachgängel" im Stadtbezirk Nr. 5 Teilung des Geltungsbereichs in die Bereiche "Bachgängel, Teilgebiet Nord" und "Bachgängel, Teilgebiet Süd" sowie Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan "Bachgängel, Teilgebiet Nord" durchzuführen.