TOP Ö 5: Verlängerung der befristeten Befreiung von Eigenanteilszahlungen der Eltern - unabhängig vom Einkommen - bei Tagespflegeplätzen für Kinder im Alter vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr im Umfang eines Betreuungsplatzes in einer Kinderbetreuungseinrichtung in Teilzeit